Augenprellung (Bulbuskontusion)

Durch eine stumpfe Gewalteinwirkung auf das Auge durch Gegenstände (Faustschlag, Ball, Schneeball, Steine, Flaschenkorken, etc.) oder durch einen Sturz kann der Augapfel (Bulbus) geprellt werden.

 

Durch eine solche Gewalteinwirkung kann das Auge ernsthaft verletzt werden. 
Alle Anteile des Auges können davon betroffen sein: das Augenlid, die Binde-, Leder- und Hornhaut sowie die Linse und Teile am Augenhintergrund (Netzhaut), oder auch die knöcherne Augenhöhle.
 So kann es zum Beispiel zu Blutergüssen oder Rissen im Auge kommen, die Linse kann sich verschieben oder der Augendruck kann ansteigen.

Das Auge schmerzt und die Bindehaut des Auges kann in Folge einer Blutung gerötet sein. Das Augenlid kann anschwellen („Veilchen“), so dass ein Öffnen des Auges zum Teil nicht mehr möglich ist. Oft kommt es zu einer Sehverschlechterung. Es können auch Doppelbilder auftreten.

Eine Augenprellung muss so rasch wie möglich von einem Augenarzt untersucht werden. Ein erhöhter Augendruck als Folge der Prellung wird mit Medikamenten gesenkt und in Nachuntersuchungen weiter kontrolliert. Allfällige Netzhautrisse werden gelasert.

 

Schäden können auch erst nach einer gewissen Zeit, zum Teil erst nach Jahren auftreten. So kann es zu einer Katarakt (grauer Star) kommen. Gefürchtet, da meist unbemerkt kann es zu einem Anstieg des Augendrucks und zu einem Glaukom (grüner Star) oder zu einem Netzhautriss bis hin zur Netzhautablösung kommen. Deshalb ist es wichtig, nach einer Augenprellung lebenslang Augenkontrollen durchzuführen.