Gefässverschluss

Verschlüsse der Netzhautgefässe können Venen oder Arterien betreffen.

 

Venenverschlüsse kommen häufiger vor. Der Verschluss einer Netzhautvene bewirkt, dass die Netzhaut, welche von dieser Vene versorgt wird, nur noch vermindert mit Blut versorgt wird. Dies kann die ganze Netzhaut (Zentralvenenverschluss) oder nur einen Teil der Netzhaut (Venenastverschluss) betreffen.

 

Ein Venenverschluss macht sich häufig durch plötzliches Verschwommensehen bemerkbar. Beschwerden treten aber nur auf, wenn die Netzhautmitte (Makula) betroffen ist.

 

Häufige Folge eines Venenverschlusses ist eine Flüssigkeitsansammlung in der Netzhautmitte (Makulaödem). Diese Flüssigkeitsansammlung kann die Sehschärfe sehr stark beeinträchtigen. Die Behandlung erfolgt durch eine Medikamentengabe ins Auge mittels einer feinen Spritze.

 

Eine gefürchtete Folge eines Venenverschlusses ist die Neubildung von Gefässen (Neovaskularisationen). Diese Gefässe wachsen unkontrolliert und können zu verschiedenen schwerwiegenden Problemen führen. Um das Auftreten solcher Gefässe frühzeitig zu erkennen, sind regelmässige Kontrollen vor allem in den ersten Monaten sehr wichtig. Die Behandlung dieser Gefässneubildungen erfolgt durch eine Laserbehandlung der Netzhaut.

 

Arterienverschlüsse sind seltener, verlaufen meist aber schwerwiegender, da die Durchblutung der Netzhaut vollständig unterbrochen wird.

Man bemerkt eine plötzliche und schwere Sehbeeinträchtigung, häufig in Form eines schwarzen Vorhangs. Je nach Ausdehnung der betroffenen Netzhaut ist das gesamte Gesichtsfeld oder auch nur ein Teil davon betroffen.

Ein Arterienverschluss ist ein dringender Notfall und muss sofort abgeklärt werden.